Kraftstoff NITROLUX ENERGY3 OFF ROAD PRO 16% EU.
Aufgrund der geltenden europäischen Vorschriften für explosive Präkursoren und der Beschränkung auf maximal 16 % des Gewichts von Nitromethan in Mischungen, die ohne Lizenz an Endkunden geliefert werden, testete das technische Team von Nitrolux zusammen mit den Fahrern des Teams mehrere Monate lang die neuen Komponenten. Daraufhin entwickelten sie ihre eigenen synthetischen Öle und Rezepturen, um das Beste aus der Mischung herauszuholen, eine bessere Schmierung zu erzielen, um den Motoren mehr Leistung zu verleihen und den Mangel an Nitromethan in der Mischung zu minimieren.
Dieser Kraftstoff wurde bereits von einigen Fahrern des Teams bei einigen Wettbewerben verwendet, wie z. B. bei der Europameisterschaft im portugiesischen Barcelos, wo sie auf sehr anspruchsvollen Strecken und unter schwierigen Bedingungen tolle Leistungen zeigten.
Hauptmerkmale:
Hinweis: Der Wechsel von Energy2 zu Energy3 kann eine Änderung der Vergasereinstellung erfordern.
Packung: 5-Liter-Kanister.
Die Steuer wird auf Modellkraftstoff nach dem Verbrauchssteuergesetz erhoben. Das bedeutet, dass der Modellkraftstoff nach dem Verbrauchssteuergesetz besteuert wird. Der Preis ist inklusive Verbrauchssteuer angegeben.
Das Produkt enthält Stoffe, die im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt „Downloads“.
Die Erwerbung, die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung dieses Produkts durch die breite Öffentlichkeit ist durch die Verordnung (EU) 2019/1148 eingeschränkt. Alle verdächtigen Transaktionen sowie das Verschwinden und der Diebstahl erheblicher Mengen sollten der zuständigen nationalen Kontaktstelle gemeldet werden.
Verkauf und Registrierung von Modellkraftstoffen, die Nitromethan enthalten
Einer der Präkursoren für Explosivstoffe, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 und dem Gesetz Nr. 225/2022 Slg. über Präkursoren für Explosivstoffe und über die Änderung damit verbundener Gesetze Beschränkungen unterliegen, ist Nitromethan; daher dürfen ab dem 1. Februar 2021 nur noch Modellkraftstoffe mit einem Nitromethangehalt von bis zu 16 % des Gewichts an Verbraucher verkauft werden. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1148 ist der Verkauf von Kraftstoffen mit einem höheren Nitromethangehalt nur an professionelle Verbraucher möglich, d.h. an physische oder juristische Personen oder öffentliche Stellen oder eine Gruppe solcher Personen oder Stellen, die nachweislich einen Präkursor für Explosivstoffe für Zwecke im Zusammenhang mit ihrem Handel, ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrem Beruf benötigen. Ihre Identität muss überprüft und der Verkauf registriert werden. Die Evidenz muss mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Kontrolle zur Verfügung gestellt werden.
Da im Anhang I in der Verordnung 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nitromethan als einer der Stoffe angegeben ist, für die gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung eine Genehmigung für Konzentrationen im Bereich von 16 bis 100 % des Gewichts zulässig ist, werden wir uns gemeinsam mit dem tschechischen Modellbauverband dafür einsetzen, dass dies durch eine entsprechende Regierungsverordnung oder einen Erlass ermöglicht wird.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier:
https://www.pelikandaniel.com/dld/Upozorneni_na_prekurzory_vybusnin_pro_spotrebitele_2022.pdf
Ich habe eine Flasche Kraftstoff zu Hause, die 25 % Nitromethan enthält - was soll ich tun? Zuvor gekaufte Produkte mit einem Nitromethangehalt von mehr als 16 % des Gewichts, die im Handel oder mit einer vor dem 1. Februar 2021 erteilten Genehmigung erworben wurden, dürfen von ihren Besitzern bis zum 2. Februar 2022 (oder bis zum Ablauf der ursprünglichen Genehmigung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) verwendet und gelagert werden. Danach ist dies nur noch auf der Grundlage einer gültigen Genehmigung möglich, die nach dem 1. Februar 2021 ausgestellt wurde.
Das Produkt enthält Stoffe, die als gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind.
Gefahr
Enthält: Methanol, Nitromethan
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Schädigt die Organe. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nach Gebrauch Gesicht, Hände und betroffene Körperteile gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
UFI: AY00-F0W3-P006-3FD5